Salutation
Es kommt erneut Bewegung in die Debatte um Blutfarmen in Island. Aufgrund unserer Beschwerde und unserer Filme hat die EFTA-Überwachungsbehörde ESA ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Island eingeleitet. Kritisiert werden Verstösse gegen geltendes EWR-Recht (Europäischer Wirtschaftsraum). So verstosse Islands Blutfarm-Verordnung gegen die EU-Richtlinie (2010/63) zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere.
Das heisst im Klartext: Es muss geprüft werden, ob es eine Notwendigkeit für die Gewinnung des Hormons aus Stutenblut gibt. In Anerkenntnis der Fakten und der Rechtslage hat die isländische Regierung die im August 2022 erlassene "Blutfarm-Verordnung" zum ersten November zurückgezogen. Ab dann werden die Voraussetzungen für die Genehmigung der Blutfarmen auf der Grundlage der Tierversuchsverordnung geprüft.
In einem Interview nimmt die Veterinäraufsichtsbehörde Stellung zur neuen Rechtslage.
"Diese Tätigkeit fällt unter die Verordnung zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Alle, die solche Stuten halten, müssen eine Genehmigung für solche Tätigkeiten einholen, und die Person, die ihnen Blut abnimmt, muss eine Genehmigung für Tierversuche beantragen", wird Sigurborg Dadádóttir, leitende Tierärztin bei MAST, zitiert. "Diese Verordnung ist sehr detailliert, und die Regeln für Tierversuche sind sehr streng, und es können zusätzliche Anforderungen zu den in der aktuellen Verordnung festgelegten hinzugefügt werden."
Die administrativen Hürden wie die genauere Prüfung der Pferdehaltung und auch die Eignungsprüfung des Personals werden die meisten Blutfarmer nicht über sich ergehen lassen. Welche Versuche das isländische Pharmaunternehmen Isteka startet, um trotzdem im Geschäft zu bleiben, werden wir genau beobachten.
Auch aus Deutschland bekommt das Qualhormon PMSG zusätzlichen Gegenwind durch die Bundestierärztekammer (BTK). Sie empfiehlt, auf den Einsatz von PMSG zu verzichten. Vor allem aus zwei Gründen: "Berichte aus Südamerika und Island zeigen, dass diese Blutentnahmen überwiegend unter tierschutzwidrigen Zuständen durchgeführt werden."
"Eine im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft von 2019 – 2021 durchgeführte Studie zeigt, dass in kommerziell arbeitenden Praxisbetrieben eine Produktion von Ferkeln auch ohne PMSG/eCG-Einsatz stattfinden kann." |